- Restschuldversicherung
- Restkreditversicherung. 1. Sonderform der Risikolebensversicherung zur Absicherung von Kredit- und Abzahlungsverpflichtungen. Üblich als Versicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich stets der durch Tilgung verringerten Restschuld anpasst.- 2. I.w.S. zählen dazu Risikolebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme (⇡ Lebensversicherung) zur Sicherung der Tilgung der Restschuld von Tilgungshypotheken (⇡ Hypothek) beim Tod des Schuldners. Ermittlung der Prämie jährlich, da sich die Versicherungssumme durch laufende Tilgung der Schuld verringert. Beim Tod des Versicherten steht das zur Tilgung der Schuld erforderliche Kapital durch Auszahlung der Versicherungssumme zur Verfügung. Oft in Verbindung mit Bauspardarlehen als Bausparkollektivversicherung.– (3.) I.e.S.: Risikolebensversicherung zur Sicherung der Schulden aus kurzfristigen Kreditgeschäften (z.B. Ratenkredit). Üblicherweise gegen Einmalprämie, die der Kreditgeber (z.B. Bank) vorfinanziert und dem Darlehensbetrag zuschlägt. Zur Sicherung des Kontokorrentkredits auch als Außenstands- oder Saldenversicherung gegen laufende nachträgliche Prämienbelastung. Bisweilen wird die R. um eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Krankentagegeldversicherung ergänzt.
Lexikon der Economics. 2013.